|
Wir vermitteln Waschbären nie von Züchtern oder ähnlichem. Alle hier vermittelten Waschbären stammen aus Notfällen wie z.B. Tod der Mutter, Ungeeignete Halter u.s.w.
Alle Personen welche auf unserer Vermittlungsseite Tiere jeglicher Art vermitteln sind gehalten diese Abmachungen einzuhalten und von den Empfängern der Tiere unterzeichnen zu lassen. Bei jeglicher Vermittlung ist eine Kopie dieser Abmachungen an uns weiterzuleiten.
Regelung zur Vermittlung von Waschbären
Jedes Tier welches sich in Ihrem Besitz befindet wird mindestens nach den Tierschutzgesetzen behandelt. Sollten bestimmte Tierarten nicht in diesen Gesetzestexten aufgeführt sein, so sind entsprechende Möglichkeiten zu wählen wodurch das Tier naturgerecht gehalten wird. Nötigenfalls sind entsprechende Gesetze aus weiteren Ländern einzusehen.
Für ein bis zwei Waschbären brauchen Sie ein ausbruchssicheres Gehege mit mindestens 20 qm. Für jeden weiteren Waschbären sollte das Gehege um 4 qm erweitert werden.
Das Gehege muss über eine Bademöglichkeit verfügen. Diese sollte mindestens 1 qm betragen und ca. 15 cm tief sein.
Es müssen ausreichend Klettermöglichkeiten vorhanden sein. Für jedes Tier soll mindestens ein Klettergerät zur Verfügung stehen.
Jedes Tier sollte mindestens eine Schlafbox haben.
Je Tier sollte eine eigene Trinkvorrichtung und einen Futtertrog besitzen um Streitigkeiten und Futterneid zu umgehen.
Einmal pro Tag sollten Sie sich mit den Tieren über einen Zeitraum von ca. 1 Stunde beschäftigen. Sollte diese Zeit nicht eingehalten werden können, so verliert das Tier seine Zutraulichkeit.
Das Tier darf nicht auf Dressurveranstaltungen oder sonstigen publizistischen Veranstaltungen welche gegen seine Natur sind eingesetzt werden.
Sollten Sie mit dem Tier nicht zurechtkommen oder anderweitige Probleme auftreten, so sind wir hierüber umgehend in Kenntnis zu setzen. Sollten diese Problem nicht beseitigt oder umgangen werden können, verpflichten Sie sich das Tier an uns zurückzuführen.
Keinesfalls darf das Tier zu Versuchszwecken eingesetzt werden oder an weitere Personenübergeben werden welche sich nicht mit diesen Regelungen einverstanden erklären. Jede Weitergabe ist im Vorfeld gegebenenfalls mit uns abzusprechen.
Wir oder eine von uns beauftragte Person ist jederzeit, auch ohne besondere Anmeldung, berechtigt sich über das Wohlbefinden des Tieres zu erkundigen. Dies kann auch durch nicht angemeldete Besuche erfolgen. Daher verpflichten Sie sich uns jederzeit Zutritt zum Tier oder zu den Tieren zu gewähren.
Bei Nichteinhaltung dieser vertraglichen Regelungen sind wir berechtigt Ihnen das Tier oder die Tiere abzunehmen. Weiterhin werden wir umgehend gerichtliche Schritte einleiten um die artgerechte Haltung der Tiere zu gewährleisten.
Datum Unterschrift Adresse
|